So ermitteln Sie den Bodenwert ihres Grundstücks.

In diesem Beitrag geht es um den Bodenrichtwert ihres Grundstücks. Wir blenden also zunächst Faktoren wie Immobilienwert, Baujahr und ähnliches aus und betrachten ausschließlich den Boden. Denn dieser Wert alleine gibt uns gute Auskunft für die grobe Richtung der Bewertung der Immobilie.

Aber wie wird die­ser Preis ermit­telt? Lohnt es sich auch hier dem Exper­ten zu ver­trau­en oder kann man dies ohne pro­fes­sio­nel­le Hil­fe beur­tei­len?

Für die Bewer­tung eines Grund­stücks ist es emp­feh­lens­wert den soge­nann­ten Boden­richt­wert aus­fin­dig zu machen. Dies ist ein amt­li­cher Durch­schnitts­wert, wel­cher benö­tigt wird um den Wert eines Grund­stücks, den Boden­wert zu bestim­men. So kom­pli­ziert das alles klin­gen mag, ist es gar nicht!
Denn jeder kann sei­nen Boden­richt­wert selbst her­aus­fin­den.

So erhalten Sie ihren Bodenrichtwert

Sie erhal­ten den Boden­richt­wert in jeder Gemein­de über den ört­li­chen
Gut­ach­ter-Aus­schuss. Die­ser führt eine soge­nann­te Kauf­preis­samm­lung.
Bei jedem Kauf bezie­hungs­wei­se Ver­kauf eines Grund­stücks, ist der Notar dazu ver­pflich­tet, eine Abschrift der Urkun­de an den ört­li­chen Gut­ach­ter-Aus­schuss wei­ter­zu­lei­ten.
Dort wer­den die­se Ver­trä­ge in der Kauf­preis­samm­lung gesam­melt und ver­wal­tet.
So bekom­men Sie also auf Nach­fra­ge eine sehr gute Aus­kunft dar­über, was ihr Grund­stück in einer bestimm­ten Lage wert ist.

Hier fin­den Sie in Bay­ern den Boden­richt­wert: www.boris-bayern.de

Faktoren, die zusätzlich zum amtlichen Bodenwert beachtet werden sollten


Aber auf­ge­passt! Sie soll­ten den Wert nicht sofort ohne wei­te­re Über­le­gun­gen 1:1 Über­neh­men. Nach­dem Sie Aus­kunft über den Boden­richt­wert erhal­ten haben soll­ten Sie sich wei­te­re Fra­gen stel­len, die ihren Grund­stücks­preis aus­ma­chen.

Zahl der Einträge zum Standort

Es ist sehr wich­tig her­aus­zu­fin­den wann die­ser Boden­richt­wert ermit­telt wur­de. In der Regel wer­den Boden­richt­wer­te min­des­tens alle zwei Jah­re zu einem bestimm­ten Stich­tag ermit­telt. Dies kann aller­dings je nach Bun­des­land vari­ie­ren.
Noch im sel­ben Schritt muss ana­ly­siert wer­den, wie vie­le Wer­te in die­sem Durch­schnitt ein­ge­flos­sen sind. Die­ses Ergeb­nis kann sehr aus­sa­ge­kräf­tig sein. Han­delt es sich hier­bei aller­dings um weni­ger als etwa drei Wer­te, soll­te man die Aus­sa­ge­kraft mit Vor­sicht genie­ßen.

Schnitt des Grundstücks

Auch der Zuschnitt des Grund­stücks muss in die Beur­tei­lung mit ein­flie­ßen. Ist das Grund­stück beson­ders klein oder groß? Oder hat es sogar einen ide­al­ty­pi­schen Schnitt?

Allgemeine Marktentwicklung

Abschlie­ßend ist die all­ge­mei­ne Markt­ent­wick­lung zu beach­ten.
Es muss in jedem Fall ein Markt-Ent­wick­lungs­fak­tor mit ein­be­rech­net wer­den, bevor Sie zu einem end­gül­ti­gen Ergeb­nis kom­men können.

Wie Sie sehen spie­len auch hier meh­re­re Fak­to­ren eine äßuerst wich­ti­ge Rol­le, damit Sie am Ende einen fai­ren Preis für ihr Grund­stück ermit­teln kön­nen. Doch berück­sich­tigt man all die­se Fak­to­ren, auf Basis der Boden­richt­wert Aus­kunft, kommt man zu sehr zuver­läs­si­gen Ergeb­nis­sen.

Gibt es even­tu­ell Abwei­chun­gen, wel­che mög­li­cher­wei­se ange­passt wer­den müs­sen? Auch dies sind Fra­gen, die Sie sich auf jeden Fall stel­len soll­ten.
Aber auch hier sind Sie nicht allei­ne auf sich gestellt. Zie­hen Sie ger­ne ihren per­sön­li­chen Mak­ler zu Rate.

Für Fra­gen ste­he ich Ihnen über das Kon­takt­for­mu­lar ger­ne zur Ver­fü­gung.

Zusammenfassung:

In mei­nem Immo­Hel­ler Blog erklä­re ich regel­mäs­sig The­men rund um den Immo­bi­li­en­kauf und ‑ver­kauf.

Was ist ihr Grund­stück wert und wie wird die­ser Preis ermit­telt? Für die Bewer­tung ist es nütz­lich, den Boden­wert zu ken­nen.