Photovoltaik: Niedrigere Vergütung ab Februar 2024
Photovoltaik-Vergütung: Was ändert sich ab Februar 2024?
Ab dem 1. Februar 2024 gibt es wichtige Änderungen in Bezug auf die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Neuerungen sind Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und können Auswirkungen auf Solaranlagenbetreiber haben. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was sich konkret ändert.
Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom
Eine Möglichkeit für Solaranlagenbetreiber besteht darin, den erzeugten Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dabei gibt es zwei Varianten: Teil- und Volleinspeisung. Die Vergütungssätze für diesen eingespeisten Strom hängen unter anderem von der Leistung der Photovoltaik-Anlage ab.
Die schlechte Nachricht ist, dass ab Februar 2024 die Vergütung für eingespeisten Solarstrom leicht gesenkt wird. Dies bedeutet, dass Betreiber etwa ein Prozent weniger Geld für den erzeugten Strom erhalten werden, wie von der Verbraucherzentrale berichtet. Es ist jedoch zu beachten, dass ab dem 1. August eine weitere Kürzung erwartet wird.
Das Datum der Inbetriebnahme ist entscheidend
Ein wesentliches Kriterium für die Festlegung des Vergütungssatzes ist das Datum der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage. Dieses Datum entspricht dem Zeitpunkt, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt hat. Der festgelegte Vergütungssatz gilt dann für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Größere Anlagen bedeuten geringere Vergütung
Die Auswirkungen der Vergütungsänderungen sind bei größeren PV-Anlagen spürbarer. Bei einer Anlage mit einer Spitzenleistung von 30 kW und einer Einspeisung von 80 Prozent beträgt der jährliche Unterschied in der Vergütung zwischen den Stichtagen etwa 17,80 Euro. Bei vollständiger Einspeisung sind es immerhin ungefähr 33,60 Euro. Haushalte, die einen größeren Anteil ihres selbst erzeugten Stroms durch einen Batteriespeicher nutzen können, sind von dieser Änderung weniger betroffen.
Steuerliche Aspekte
Für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die eine PV-Anlage mit einer Leistung unter 30 kW auf dem Dach haben, entfällt die Steuerpflicht für die PV-Vergütung, wenn sie den erzeugten Strom selbst nutzen. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 kW je Wohneinheit, um für die PV-Vergütung keine Steuern zahlen zu müssen.
Diese Änderungen sollten von Solaranlagenbetreibern beachtet werden, da sie Auswirkungen auf die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen haben können. Es empfiehlt sich, die aktuellen Vergütungssätze und steuerlichen Regelungen bei regionalen Energieversorgern oder Fachexperten zu erfragen.