AirBnB und der Wohnungsmarkt: Zwischen Reisefieber und Wohnungsknappheit

Was bedeu­tet die Kurz­zeit­ver­mie­tung für den Woh­nungs­markt – auch bei uns in Würz­burg?

In Zei­ten von digi­ta­len Platt­for­men wie AirBnB ist es so ein­fach wie nie, die eige­ne Woh­nung oder ein Gäs­te­zim­mer an Tou­ris­ten zu ver­mie­ten. Was für vie­le wie eine cle­ve­re Ein­nah­me­quel­le klingt, hat jedoch auch Schat­ten­sei­ten – ins­be­son­de­re auf ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten. Wäh­rend Metro­po­len wie Ber­lin oder Mün­chen beson­ders betrof­fen sind, stellt sich auch für Städ­te wie Würz­burg die Fra­ge: Wie beein­flusst AirBnB den loka­len Woh­nungs­markt?

Spanien geht voran – Tausende Inserate gelöscht

Ein dras­ti­sches Bei­spiel lie­fert Spa­ni­en: Dort muss­ten jüngst über 65.000 AirBnB-Ange­bo­te gelöscht wer­den – auf Anord­nung der spa­ni­schen Regie­rung. Grund dafür waren Regel­ver­stö­ße wie feh­len­de Lizenz­num­mern oder man­geln­de Trans­pa­renz über den Ver­mie­ter­sta­tus. Hin­ter­grund: In Städ­ten wie Bar­ce­lo­na, Madrid oder auf den Balea­ren wird AirBnB mit­ver­ant­wort­lich gemacht für die Wohn­raum­knapp­heit – was regel­mä­ßig zu Pro­tes­ten führt.

Und Deutschland?

In Deutsch­land wur­de früh auf die Ent­wick­lung reagiert: Städ­te wie Ber­lin, Ham­burg oder Mün­chen haben bereits vor Jah­ren soge­nann­te Zweck­ent­frem­dungs­ver­ord­nun­gen erlas­sen. Die­se regeln, dass Wohn­raum nur mit Geneh­mi­gung und kla­rer Kenn­zeich­nung über Platt­for­men wie AirBnB ange­bo­ten wer­den darf – sonst dro­hen hohe Buß­gel­der.

Neu seit Mai 2024 ist die EU-Ver­ord­nung 2024/1028, die euro­pa­weit ein­heit­li­che Regeln für Kurz­zeit­ver­mie­tun­gen vor­gibt. Deutsch­land setzt die­se durch neue Geset­zes­an­pas­sun­gen um, etwa durch stren­ge­re Kon­trol­len und ver­schärf­te Mel­de­pflich­ten.

Zahlen und Fakten: Kein Grund zur Panik?

Eine aktu­el­le Stu­die des Fraun­ho­fer-Insti­tuts (2024) kommt zu einem über­ra­schen­den Ergeb­nis: AirBnB-Ange­bo­te machen deutsch­land­weit nur rund 0,3 % des Woh­nungs­be­stands aus. Die Anzahl der Inse­ra­te, die län­ger als 90 Tage im Jahr ver­mie­tet wer­den, liegt sogar nur bei 0,07 %.

Das bedeu­tet: Bun­des­weit ist der Ein­fluss von AirBnB auf die Mie­ten eher gering. Den­noch gilt: In ein­zel­nen Städ­ten kann es sehr wohl zu loka­len Eng­päs­sen kom­men – gera­de dort, wo ohne­hin Wohn­raum­man­gel herrscht.

Fazit: Chancen nutzen, Verantwortung wahrnehmen

AirBnB & Co. bie­ten Chan­cen – aber auch Her­aus­for­de­run­gen. Wich­tig ist ein gesun­des Gleich­ge­wicht zwi­schen wirt­schaft­li­chem Nut­zen und dem Schutz des loka­len Wohn­raums. Als Immo­bi­li­en­ex­per­ten vor Ort wis­sen wir: Woh­nen ist mehr als ein Geschäfts­mo­dell – es ist Hei­mat.